Immobiliensuche
Weitergabe der Wohnung
Wenn der Hauptmieter die Wohnung verlässt, kann er sein Mietrecht an seine nahen Angehörigen abtreten, die mit ihm in den letzten zwei Jahren (Geschwister: fünf Jahre) im gemeinsamen Haushalt gewohnt haben. Eine kürzere Zeit ist ausreichend, wenn die besagten Angehörigen mit ihm die Wohnung bezogen haben oder wenn Kinder bereits seit der Geburt dort gelebt haben.
Es besteht allerdings kein Weitergaberecht zwischen Lebensgefährten. Bitte setzen Sie sich im Anlassfall mit Ihrem örtlich zuständigen Wohnbetreuer in Verbindung. Gemeinsam werden wir versuchen eine Lösung zu finden.
Im Scheidungsfall bei Ehegatten ist das Scheidungsurteil des Gerichtes für die Weitergabe der Wohnung maßgeblich.

