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Kündigung
Einen unbefristeten Mietvertrag kann der Mieter ohne Begründung kündigen. Wirksam ist nur eine schriftliche Kündigung, die mündliche Kündigung reicht nicht. Ebenso unwirksam sind Kündigungen, die mittels E-Mails oder Fax übermittelt werden.
Die Kündigung muss von jedem Mieter eigenhändig unterschrieben werden. Weiterhin sollte die Kündigung unbedingt als Einschreiben mit Rückbrief verschickt bzw. persönlich bei uns abgegeben werden, um Gewissheit über Erhalt mit genauem Datum zu haben. Ist im Mietvertrag keine besondere Kündigungsfrist genannt, so gilt die gesetzlich geregelte Frist: Durch die Mietrechtsreform ab September 2001 gilt für Mieter die einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten, völlig unabhängig von der Dauer der Mietzeit. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf der Frist.
Ein vorgefertigtes Kündigungsformular steht für Sie zum Download bereit, wenn Sie sich mit Ihrer Wohnadresse im KundenLogin anmelden.

