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Aufwandersatz ("Ablöse")

für wesentliche Verbesserungen bei Mieterwechsel

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, haben Sie gegenüber der WAG Anspruch auf Kostenersatz, wenn am Mietgegenstand Aufwendungen vorgenommen wurden, die eine wesentliche Verbesserung der Wohnung darstellen und über die Mietdauer hinaus von Nutzen sind. Die Höhe des Ersatzanspruches errechnet sich aus der Höhe des tatsächlich aufgewendeten Betrages abzüglich einer jährlichen Abschreibung.

Um Ihre Ansprüche zu wahren, müssen Sie jedoch vor Beginn der Verbesserungsarbeiten diese dem Vermieter anzeigen, eine schriftliche Genehmigung der WAG einholen und mit der Kündigung den Anspruch geltend machen.

Merkblatt "Information über Aufwandersatz ("Ablöse")"