Immobiliensuche

Wohnungsbezug

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, sind viele Formalitäten bzw. die Bekanntgabe der neuen Adresse bei vielen Institutionen notwenig.

Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt, in welcher die wichtigsten Meldungen an die Ämter und Behörden enthalten sind.

Den bereits von der WAG bestätigten Meldezettel bekommt jeder Hauptmieter bei Mietvertragsunterfertigung. Die Anmeldung des Hauptwohnsitzes ist auf jedem Gemeindamt bzw. bei jeder Bürgerservicestelle möglich.

Hinweis: Sollten Sie jemanden als Mitbewohner (z. B. Lebenspartner) anmelden, müssen Sie als Hauptmieter dessen Meldezettel als Unterkunftgeber unterschreiben. Untervermietung ist grundsätzlich verboten!