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Versicherung

Gebäudeversicherung

Was ist im Rahmen der Gebäudeversicherung gedeckt:

Die WAG hat für alle in ihrem Besitz befindlichen Gebäude Versicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden sowie eine Haft-pflichtversicherung abgeschlossen.

Versichert sind aber immer nur der Baukörper und alle damit fest verbundenen Einbauten (Malerei, Tapeten, alle Installationen sowie geklebte Wand- und Bodenbeläge). Alle beweglichen Einrichtungsgegenstände, die den Bewohnern gehören, fallen nicht unter diesen Versicherungsschutz.

Haushaltsversicherung

Bitte schließen Sie unbedingt eine eigene Haushaltsversicherung ab. Eventuelle Schäden nach einem Brand, Rohrbruch oder anderen höheren Einflüssen an Ihren eigenen Gegenständen wie zum Beispiel Möbel, Elektrogeräte sind durch die Gebäudeversicherung der WAG nicht gedeckt.

Was wird Ihnen im Schadensfall ersetzt:

Leitungswasser:
Im Falle eines Leitungswasserschadens (Heizungsrohrbruch, Wasch-maschinendefekt) werden die betroffenen Rohre bis zu einer Länge von
10 Metern, die Stemm- und Verputzarbeiten, die beschädigten Fliesen, Parkettböden usw. und die Kosten für die Aufräumungsarbeiten ersetzt.

Feuer:
Nach einem Feuerschaden in der Wohnung werden die beschädigten
Tapeten, Malerei, verklebte Teppichböden, Installationen, beschädigte
Fenster, kurzum all jene Einbauten, die fest mit dem Gebäude verbunden
sind, ersetzt.

Sturm:
Eine vom Sturm beschädigte Außenjalousie oder Rollläden (sofern diese zur Standardausstattung gehören) werden im Rahmen der Sturm-schadensversicherung repariert. Nicht ersetzt werden beschädigte Fensterscheiben.

Bitte denken Sie daran, den Schadensfall am nächsten Werktag Ihrem zuständigen Wohnteam zu melden. Wir übernehmen für Sie die organisatorische Abwicklung mit dem zuständigen Versicherungsunternehmen!*

 * Die organisatorische Abwicklung seitens der WAG gilt NICHT für Schadensfälle, die in die Zuständigkeit der Haushaltsversicherung fallen.

Gewährleistung

Sollten Sie eine Neubauwohnung beziehen, besteht für Ihre Wohnung eine dreijährige Gewährleistungsfrist. Alle in diesem Zeitraum auftretenden baulichen Mängel werden nach dieser Frist bei einer Wohnungsbegehung festgestellt und durch die jeweils für den Mangel zuständige Firma behoben. Zu den Baumängeln zählen zum Beispiel klemmende Fenster, herausfallende Hölzer bzw. Risse im Parkettboden, defekte Wasserleitungen, gebrochene Fliesen, mangelhafte Wandmalerei und vieles mehr. Bitte wenden Sie sich entweder direkt an die bauausführende Firma oder an Ihr Wohnteam. Nicht berücksichtigt werden bei der Garantiebegehung Schäden, die durch den normalen Gebrauch der Wohnung entstehen.