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Was tun, wenn ...
- ein Wasserrohr bricht und Wasser austritt?
- ein Heizungsrohr bricht?
- Feuer in der Wohnung Schaden anrichtet?
- Sturm die Außenjalousien oder Rollläden beschädigt?
- Stromleitungen beschädigt werden?
- Gas austritt?
- etwas explodiert?
- eine Abflussverstopfung auftritt?
1. Notfall-Dienste verständigen!
An Wochenenden und bei Gefahr in Verzug verständigen Sie umgehend die Notfall-Dienste!
2. Bewahren Sie Ruhe und geraten Sie nicht in Panik!
3. Während der Geschäftszeiten melden Sie den Schaden bei Ihrem persönlichen Wohnbetreuer (Wochenende oder Feiertag: Meldung am darauffolgenden Werktag)!
NÄHERE ERLÄUTERUNGEN:
Abflussverstopfung: Eine Abflussverstopfung in der Hauptabflussleitung wird seitens der WAG über die Versicherung abgewickelt (betriebskostenrelevant).
Ist aber der Abfluss im Bereich Ihrer Wohnung verstopft, so geht die Beseitigung zu Ihren Lasten.
Heizungsrohrbruch: Um Heizungsrohrbrüche zu vermeiden, dürfen Ihre Heizkörperventile nur bis Stufe „Frostsicherung“ (Symbol *) geschlossen werden. Sollte aber trotzdem aus dem Rohrnetz Ihrer Heizungsanlage Wasser austreten, so sind die im Keller befindlichen gekennzeichneten Absperrventile (Vor- bzw. Rücklauf je ein Ventil) zu schließen.

